Es gibt drei wesentliche Gründe, aus denen das Landratsamt/ Straßenverkehrsamt (StVA) beim Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (FE) die Vorlage eines MPU- Gutachtens anordnen kann:
Hier wird eine Eignungsuntersuchung (MPU) verlangt, wenn man nicht zum erstenmal im Strassenverkehr (StV) aufgefallen ist oder eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,59 ‰ hatte. Über 1,29‰ BAK und unter 1,6‰ BAK liegt eine Anordnung im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde (FEB). Auch auf dem Fahrrad wird es ab 1,6‰ eng. Ohne positive MPU können Sie dann keinen Führerschein (FE) erhalten.
Hat der Punktefahrer das Limit von 18 Punkten erreicht, wird die Fahrerlaubnis für 6 Monate entzogen. Danach muss auch er sich einer Fahreignungsbegutachtung (MPU) unterziehen. Ebenso kann dies für Fahrer gelten, die innerhalb von 1 Jahr zum zweitenmal ein Fahrverbot (FV) erhalten haben. Ohne positive Fahreignungsbegutachtung (MPU) bleibt der Führerschein eingezogen.
Besteht der begründete Verdacht auf Drogenkonsum oder ist der Konsum bewiesen, muss eine Fahreignungsbegutachtung (MPU) durchgeführt werden.
bei verschiedenen Straftaten kann die FE-Behörde ebenfalls eine Fahreignungsbegutachtung (MPU) anordnen.
Der Fachbereich der Fahreignungsdiagnostik hat sich alleine im letzten Jahr deutlich entwickelt.
So wurden bspw.
Wir bieten ab März 2009 folgende neue Gruppenseminare an: