Verkehrstherapie

 

Wenn wir uns nach dem kostenlosen Erstgespräch füreinander entscheiden, erarbeiten wir im 4-Augen-Gespräch gemeinsam einen Zielplan. I.d.R. treffen wir uns für den angestrebten Zeitrahmen wöchentlich oder 14-tägig zu einer Doppelstunde (90 Min), in der wir an Ihrer Problematik arbeiten.

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Ablauf

Wir ermitteln Ihre Vorgeschichte und finden gemeinsam einen gangbaren Weg zur Darstellung Ihrer Situation, der sich wahrheitsgemäß, glaubhaft und überzeugend darstellt. Hierzu werden Sie entsprechend Ihrer Problematik von unseren Diplom-Psychologen/Psychologinnen sowie durch Arzt/Ärztin betreut, die Ihre Therapie begleiten und Ihnen bei der Aufarbeitung, im Besonderen mit Blick auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, wertvolle Hilfe bieten.

Neben der im Vordergrund stehenden therapeutischen Arbeit wird nach den Richtlinien "Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung" sowie den "Beurteilungskriterien" Ihre persönliche Problematik auf das Ziel "Erreichen eines positiven Gutachtens" aufgearbeitet.

Wir finden gemeinsam Lösungswege, die zum gewünschten Umgang mit Alkohol-/Drogen-/Punkteauffälligkeiten führen. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung evtl. Alkohol- und/oder Drogenauffälligkeit auch in der Beibringung von Leberwertparametern/Drogenscreenings sowie der Abklärung bei erhöhten Leberwerten.

Dies geschieht i.d.R. über einen Zeitraum von mehreren Wochen. Die Dauer der verkehrspsychologischen Arbeit und die Besuchshäufigkeit richten sich auch nach der vorgegebenen Sperrfrist und der geforderten Abstinenzphase.

In der zweiten Phase von einigen Wochen wird das Erarbeitete vertieft und Defizite ausgebügelt.

Im Vorfeld haben wir bereits mit der Führerscheinstelle Kontakt aufgenommen, Ihre Führerscheinhandakte eingesehen, die Fragestellung der FEB ermittelt und die Vorraussetzungen zur Begutachtung mit der Führerscheinstelle geregelt. Nun bitten wir diese aufgrund der uns erteilten Vollmacht um Übersendung der Führerscheinhandakte in eine -amtlich anerkannte- Begutachtungsstelle, auf die wir uns geeinigt haben zu einem Zeitpunkt, den wir gemeinsam festgelegt haben. Idealerweise ist dies kurz nach unserem Abschlussgespräch.

Dazu werden Ihnen hier dann die entsprechenden Unterlagen (Therapiebericht des Dipl.-Psych./Verk.-psych. Berater, Drogenscreenings, Leberwertparameter, Selbsthilfegruppenbescheinigung) als Beleg für die geleistete Arbeit zur Vorlage bei der Untersuchungsstelle ausgehändigt.

Nach Übersendung der beiden positiven Gutachten an Sie reichen Sie eins an die Führerscheinbehörde weiter und eins zu uns ein. Damit ist unser Therapievertrag erfüllt.

Was kostet die verkehrspsychologische Beratung in der Praxis AVB?

Unser Beratungshonorar beträgt € 95,00 incl. MWST pro Stunde (50 Minuten) inkl. Arbeitsmaterialien (Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der ermittelten Beratungsstunden). Bei sozialer Indikation ermäßigt sich das Honorar auf € 70,00/Std..

Die Verwaltungsgebühr von pauschal € 475,00 incl. MWST deckt alle weiteren Kosten, die entstehen, ab.
Der Aufwand für die medizinische Anamnese und Abnahme aller Blut-, Urin- und Haarproben beträgt einmalig € 250,00 incl. MWST. Die Laborkosten für die Auswertung der eingesandten Proben sind privat zu liquidieren.

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen stehen wir nur in Ausnahmefällen zur Verfügung.

Der Aufwand für Gespräche mit Verwaltung, Untersuchungsstelle, evtl. Rechtsanwalt oder Gericht sowie entsprechende Atteste und Bescheinigungen; auch der psychologische Bericht über die absolvierte gemeinsame Arbeit zur Vorlage bei der Untersuchungsstelle werden im Vorfeld gemeinsam ermittelt und pauschal festgelegt (Verw-Gebühr).

Leberwert-Parameter sowie Drogenscreenings können hier in der Praxis erhoben werden und werden gesondert berechnet.

 

Servicerufnummer: 0180 23 22 111 (6 Cent/Gespräch/Festnetz)

 

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