Dieses Angebot ist für alle jene gedacht, die ein klar eingrenzbares Problem oder Ziel vor Augen haben und deshalb nicht gleich eine langwierige und tiefgreifende Therapie aufnehmen wollen. Stattdessen bietet sich Ihnen die Alternative einer zielgenauen Beschäftigung mit einem Alltagsproblem oder einer bestimmten Zielsetzung im privaten oder beruflichen Zusammenhang. Hierzu ist Coaching eine geeignete Möglichkeit, die persönlich gangbarsten Lösungswege in kürzester Zeit zu eröffnen.
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Wenn wir uns nach dem kostenlosen Erstgespräch für einander entscheiden, arbeiten wir an diesem Tag gemeinsam an der Darstellung Ihrer Problematik. Beim zweiten Besuch in unserer Praxis wird das Erarbeitete vertieft und Defizite werden "ausgebügelt". Im Vorfeld haben wir bereits mit der Fahrerlaubnisbehörde (FEB) Kontakt aufgenommen, Ihre FE-Handakte eingesehen und dargelegt, dass Sie in unserer Praxis eine verkehrspsychologische Maßnahme durchlaufen. Nun bitten wir die FEB aufgrund der uns erteilten Vollmacht um Übersendung der Führerscheinhandakte in eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle (BfF), auf die wir uns geeinigt haben zu einem Zeitpunkt, den wir gemeinsam festgelegt haben. Idealerweise ist dieser einige Tage nach unserem letzten Gespräch.
Dazu werden Ihnen hier dann die entsprechenden Unterlagen zur Vorlage bei der Untersuchungsstelle (BfF) ausgehändigt.
Nach Übersendung der beiden Ausfertigungen des positiven Gutachtens an Sie reichen Sie eins an die Führerscheinbehörde und eins an uns. Damit ist unser Beratervertrag erfüllt.
Unser Beratungshonorar beträgt € 155,00 incl. MWST pro Stunde (50 Minuten) inkl. Arbeitsmaterialien.
(Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der in Anspruch genommenen Beratungsstunden.)
Die Verwaltungsgebühr von pauschal € 475,00 incl. MWST deckt alle weiteren Kosten, die entstehen, ab.
Der Aufwand für die medizinische Anamnese und Abnahme aller Blut-, Urin- und Haarproben beträgt einmalig € 250,00 incl. MWST. Die Laborkosten für die Auswertung der eingesandten Proben sind privat zu liquidieren.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen arbeiten wir nur in Ausnahmefällen.
Der Aufwand für Gespräche mit Verwaltung, Untersuchungsstelle, evtl. Rechtsanwalt oder Gericht sowie entsprechende Atteste und Bescheinigungen; auch der psychologische Bericht über die absolvierte gemeinsame Arbeit zur Vorlage bei der Untersuchungsstelle werden im Vorfeld gemeinsam ermittelt und pauschal festgelegt.
Leberwert-Parameter sowie Drogenscreenings können hier in der Praxis erhoben werden und werden gesondert berechnet.
Wir beraten ausschliesslich in den eigenen Praxisräumen; in Ausnahmefällen in anderen Räumlichkeiten. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte direkt.
Der Fachbereich der Fahreignungsdiagnostik hat sich alleine im letzten Jahr deutlich entwickelt.
So wurden bspw.
Wir bieten ab März 2009 folgende neue Gruppenseminare an: