Beratung

Wenn wir uns nach dem kostenlosen Erstgespräch füreinander im Rahmen einer Coachingmaßnahme entscheiden, arbeiten wir an diesem Tag im 4-Augen-Gespräch gemeinsam an Ihrer Problematik und den daraus resultierenden Konsequenzen und deren Aufarbeitung. Dazu stehen wir Ihnen, auch aufgrund der teils weiten Anreise, die gesamte Zeit zur Verfügung: d.h., wir nutzen die uns zur Verfügung stehende Zeit voll aus. 

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Ablauf

Wir ermitteln Ihre Vorgeschichte und finden gemeinsam einen gangbaren Weg zur Darstellung Ihrer Situation, der wahrheitsgemäß, glaubhaft und überzeugend ist.

Wir erarbeiten nach den Richtlinien "Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung" Ihre persönliche Darstellung Ihrer Vorgeschichte in der Untersuchungssituation.

Wir finden und vermitteln Ihnen Lösungswege, die zum gewünschten Erreichen des angestrebten Zieles führen. Wir unterstützen Sie im Falle einer Alkohol- und/oder Drogenauffälligkeit auch in der Beibringung von Leberwertparametern/Drogenscreenings sowie der Abklärung bei erhöhten Leberwerten.

Beim zweiten Besuch/bei weiteren Besuchen in unserer Praxis wird das Erarbeitete vertieft und Defizite "ausgebügelt". Im Vorfeld haben wir bereits mit der Führerscheinstelle Kontakt aufgenommen und sämtliche Formalitäten für Sie geregelt. Nun bitten wir diese, stellvertretend für Sie, auf der Basis der uns erteilten Vollmacht, um Übersendung der Führerscheinhandakte in eine Begutachtungsstelle, auf die wir uns geeinigt haben zu einem Zeitpunkt, den wir gemeinsam festgelegt haben. Idealerweise legen wir den Termin des Abschlussgespräches zeitnah an den entsprechenden Begutachtungstermin. Dazu werden Ihnen hier im Hause  die entsprechenden Unterlagen (Psychologischer Bericht, Drogenscreenings, Leberwertparameter) als Beleg für die geleistete Arbeit zur Vorlage bei der Untersuchungsstelle ausgehändigt.

Nach Übersendung des postiven Gutachtens sowie dessen Kopie an Sie reichen Sie das Original  an die Führerscheinbehörde und die Kopie an uns weiter. Damit ist unser Beratervertrag erfüllt.

Was kostet die Beratung in der Praxis AVB?

Unser Beratungshonorar beträgt € 115,00 incl MWST pro Stunde (50 Minuten) inkl. Arbeitsmaterialien (die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der ermittelten Beratungsstunden.)

Die Verwaltungsgebühr von pauschal € 475,00 incl. MWST deckt alle weiteren Kosten, die entstehen, ab.
Der Aufwand für die medizinische Anamnese und Abnahme aller Blut-, Urin- und Haarproben beträgt einmalig € 250,00 incl. MWST. Die Laborkosten für die Auswertung der eingesandten Proben sind privat zu liquidieren.

An Samstagen, Sonn- und Feiertagen stehen wir nur in Ausnahmefällen nach Absprache zur Verfügung.

Der Aufwand für Gespräche mit Verwaltung, Untersuchungsstelle, evtl. Rechtsanwalt oder Gericht sowie entsprechende Atteste und Bescheinigungen - auch der psychologische Bericht über die absolvierte gemeinsame Arbeit zur Vorlage bei der Untersuchungsstelle - werden im Vorfeld gemeinsam ermittelt und pauschal festgelegt.

Leberwert-Parameter sowie Drogenscreenings können hier in der Praxis erhoben werden und werden gesondert berechnet.

Wir beraten ausschließlich in den eigenen Praxisräumen, in Ausnahmefällen in anderen Räumlichkeiten. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte direkt.

 

Servicerufnummer: 0180 23 22 111 (bundesweit 6 Cent pro Gespräch aus dem Festnetz)

 

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